Preise
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Physiotherapeutin oder nach geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Grundsätzlich muss mit durchschnittlichen Kosten von
110 - 170 Euro/60 Min
gerechnet werden.
Die genauen Preise werden in der Patientenvereinbarung besprochen.
"Anders als z.B. bei Ärzten gibt es für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung außerhalb der GKV verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei. Es sollte jedoch ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen und darauf hingewiesen werden, dass die Leistungen nicht (bei Patienten der GKV) bzw. nur eingeschränkt (bei Privatpatienten) erstattungsfähig sind. Im Zweifelsfall sollte insbesondere Privatpatienten angeraten werden, sich bei ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn über die Höhe des Erstattungsanspruchs zu informieren."
aus www.aim-shp.de